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Stufe 3 Untersuchungen werden von der Behörde bei Personen verfügt, bei welchen die Fahreignung im Rahmen der Stufe 1- oder Stufe 2-Untersuchung nicht beurteilt werden kann oder als fraglich beurteilt wurde, bei Personen nach schweren Erkrankungen, sowie bei Personen, deren Fahreignung aufgrund eines Vorfalles z.B. im Strassenverkehr aus medizinischen Gründen angezweifelt wird.
Wir weisen darauf hin, dass
Verkehrsmedizinische Untersuchungen müssen in der Regel durch den Fahrzeuglenker selbst bezahlt werden, da sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Je nach Befunden kann im Rahmen einer Stufe 3 Abklärung zusätzlich eine verkehrspsychologische Testung erforderlich werden, welche dann ebenfalls vom Fahrzeuglenker selbst zu bezahlen ist. Diese Untersuchungen werden von externen Verkehrspsychologen durchgeführt.
Die Untersuchung erfolgt gemäss den Richtlinien des Strassenverkehrsgesetzes und den Leitlinien der SGRM (Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin).
Die Untersuchung beinhaltet das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens, eine ärztliche Befragung und eine körperliche Untersuchung. Je nach Fragestellung erfolgen apparative Zusatzuntersuchungen.
Die Befragung und Untersuchung auf Niveau Stufe 3 dauert rund 60 min, je nach Vorerkrankungen/individueller Situation kann sie deutlich länger dauern. Im Anschluss wird auf Niveau Stufe 3 ein ärztliches Gutachten erstellt.
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Unser Ärzteteam bietet unseren Patienten ein breites Leistungsangebot in der medizinischen Versorgung. Wir sind eine Anlaufstelle für alle medizinischen Probleme und sind vertreten mit den Hauptgebieten der Allgemein Inneren Medizin und der Kinderheilkunde.
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